Antworten & Hilfe zur digitalen i-Kfz-Plattform (Baden-Württemberg)
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Online-Kfz-Zulassung in Baden-Württemberg.
Funktionsweise der digitalen i-Kfz-Plattform
Wie läuft die digitale Fahrzeugabwicklung über iKfz-Plattform Baden-Württemberg ab?
Über iKfz-Plattform Baden-Württemberg reichen Sie Ihren Kfz-Antrag für Baden-Württemberg durchgehend digital ein – ohne persönlichen Schalterbesuch bei der Zulassungsbehörde. Sie erfassen die Sicherheitscodes aus Ihren Fahrzeugdokumenten, legitimieren sich online und werden direkt zur Übermittlung über unseren registrierten Service-Partner weitergeleitet. Fahrzeugpapiere, Stempelplaketten und optionale Kennzeichenschilder treffen anschließend per Post bei Ihnen ein.
Welche Zeitersparnis bringt die Online-Plattform in Baden-Württemberg?
Statt wochenlang auf einen Behördentermin zu warten oder vor Ort eine Wartemarke zu ziehen, schließen Sie Ihre Eingabe in etwa drei bis fünf Minuten von zu Hause oder unterwegs ab. Nach erfolgreicher Übermittlung steht Ihnen der vorläufige Zulassungsnachweis für das sofortige Losfahren bereit.
Wie ist die Datenübermittlung auf der Plattform abgesichert?
Sämtliche Eingaben werden über durchgängig TLS-/SSL-verschlüsselte Verbindungen übertragen. Durch die Kombination aus amtlichen Dokumenten-Sicherheitscodes und Identitätsprüfung ist gewährleistet, dass ausschließlich berechtigte Fahrzeughalter Vorgänge auslösen können.
Welche Nachweise müssen für einen Plattform-Vorgang bereitliegen?
Grundsätzlich werden ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) mit freigelegten Sicherheitscodes sowie bei Zulassungen der siebenstellige eVB-Code Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
Digitale Neuzulassung & Wiederinbetriebnahme
Darf ich nach der Plattform-Zulassung sofort am Straßenverkehr teilnehmen?
Ja. Sobald der Zulassungsvorgang digital bestätigt wurde, erhalten Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis. In Verbindung mit ungestempelten Kennzeichenschildern dürfen Sie das Fahrzeug sofort im Inland bewegen, bis die Stempelplaketten per Post eintreffen.
Lässt sich ein abgemeldetes Fahrzeug über die Plattform wieder anmelden?
Ja. Verfügen Sie über die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mit gültigen Sicherheitscodes sowie eine gültige Hauptuntersuchung (HU), kann die Wiederzulassung komplett digital eingereicht werden.
Online-Außerbetriebsetzung (Abmeldung)
Welche Voraussetzungen gelten für die digitale Abmeldung auf der Plattform?
Alle Fahrzeuge, deren Zulassungsbescheinigung Teil I und Stempelplaketten seit dem 01.01.2015 ausgegeben wurden, verfügen über verdeckte Sicherheitscodes und können rund um die Uhr über die Plattform außer Betrieb gesetzt werden.
Werden Kfz-Steuer und Versicherung automatisch gestoppt?
Ja. Mit der elektronischen Außerbetriebsetzung werden sowohl das zuständige Hauptzollamt (für die Kfz-Steuer) als auch Ihre Kfz-Versicherung automatisch über die Abmeldung informiert.
Halterwechsel, Wunschkennzeichen & Schilder
Kann ich beim Halterwechsel das bisherige Kennzeichen behalten?
Ja, die bundesweite Kennzeichenmitnahme ist bei einem Halterwechsel oder Umzug möglich. Alternativ können Sie auf der Plattform direkt ein neues Kennzeichen oder Wunschkennzeichen für Ihren Zulassungsbezirk auswählen.
Wie erhalte ich geprägte Kennzeichenschilder für mein Fahrzeug?
Sie können DIN-zertifizierte Kennzeichenschilder direkt im Zuge des Plattform-Vorgangs oder separat bestellen. Die Prägung erfolgt am selben Werktag mit anschließendem Postversand an Ihre Wunschadresse.
Ihre Frage ist nicht dabei? Eine Übersicht aller Vorgänge und der zuständigen Zulassungsstellen finden Sie auf iKfz-Plattform Baden-Württemberg. Die Bearbeitung erfolgt über unseren Service-Partner; wir sind keine Behörde.